Sicherheitsstufen nach DIN 32757-1

Die Definitionen:

Allgemeines Schriftgut: Zerkleinerungsstufe 1

Das Schriftgut bzw. die Informationspapiere werden so vernichtet, dass die darauf gezeigten Informationen nicht ohne besondere Hilfsmittel und Fachkenntnisse wiederhergestellt werden können. Mit einem besonderen Zeitaufwand jedoch wäre es möglich. Diese Stufe wird bei allgemeinem Schriftgut verwendet. Die Streifenbreite beträgt maximal 12 mm, die Materialteilchenfläche maximal 1000 mm².

Nicht besonders vertrauliches Schriftgut: Zerkleinerungsstufe 2

Die Informationsträger werden so vernichtet, dass die darauf ab gebildeten Informationen nur unter hohem Zeitaufwand wiederhergestellt werden können. Interne Unterlagen im privaten Bereich werden mit dieser Zerkleinerungsstufe vernichtet. Die Streifenbreite beträgt maximal 6 mm, die Materialteilchenfläche maximal 400 mm².

Vertrauliches Schriftgut: Zerkleinerungsstufe 3

Die Informationen auf dem Informationsträger können nach der Zerkleinerung nur unter erheblichem zeitlichem und personellem Aufwand sowie durch die Nutzung spezieller Hilfsmittel wiederhergestellt werden. Diese Stufe wird für vertrauliche Dokumente, wie sie zum Beispiel in Planungsbüros, bei Rechtsanwälten, im Marketing oder bei Personalabteilungen vorhanden sind, verwendet. Die Materialteilchenlänge beträgt maximal 60 mm, die Materialteilchenbreite beträgt maximal 4 mm und die Streifenbreite maximal 2 mm. Bei Kunststoffen, zum Beispiel Plastikkarten, beträgt die Materialteilchenfläche maximal 1 mm².

Geheimzuhaltende Schriftgut: Zerkleinerungsstufe 4

Hierbei ist die Vernichtung der Informationsträger auf eine Weise gewährleistet, die die Wiederherstellung der abgebildeten Informationen nur unter Zuhilfenahme von speziellen Maschinen und gewerbefremden Einrichtungen bzw. Institutionen möglich macht. Schon kleine Auflagen wiederherzustellen ist mit einem immensen Zeitaufwand verbunden. Diese Stufe wird für geheim zu haltendes Schriftgut verwendet, beispielsweise in Kliniken, bei Ärzten, in der Entwicklung oder in der Geschäftsführung. Die Materialteilchenfläche beträgt maximal 0,5 mm² für Plastikkarten oder Kunststoffe. Bei Papieren beträgt die Materialteilchenlänge maximal 15 mm, die Materialteilchenbreite wiederum maximal 2 mm. Das Material wird gepresst.

Maximale Sicherheitsanforderungen: Zerkleinerungsstufe 5

Der Informationsträger wird auf eine Weise vernichtet, die es unmöglich macht, die auf ihm abgebildeten Informationen wiederherzustellen – zumindest nach dem heutigen Stand der Technik. Verwendet wird die Zerkleinerungsstufe 5 bei geheim zuhaltendem Schriftgut mit einem außergewöhnlich hohen Anspruch auf Sicherheit. Beispiele sind das Militär, die Grundlagenforschung oder Regierungsstellen. Bei Kunststoffen, wie beispielsweise Plastikkarten, ist die Materialteilchenfläche maximal 0,2 mm². Papiere wiederum werden entweder verbrannt und dann zerkleinert, oder es wird daraus eine Lösung bzw. eine Suspension hergestellt. Das Material wird in die einzelnen Fasern zerteilt. Die Materialteilchenbreite beträgt maximal 0,8 mm, die Länge wiederum 15 mm.

Geheimdienstliche Sicherheitsansprüche: Zerkleinerungsstufe 6 (nicht in der DIN Norm)

Streng geheime offizielle Dokumente, beispielsweise bei Geheimdiensten, werden in dieser Stufe vernichtet. Das Schnittgut nimmt staubähnliche Eigenschaften an.

Wenn das Material direkt im Anschluss vermischt oder verpresst wird, erhöht sich die Güte der Vernichtung um eine Stufe. Die europäische Norm, die hier vorgestellt wurde, hat seit August 2009 bestand. EU-weit wurde der frühere Begriff der Sicherheitsstufe durch den Begriff Zerkleinerungsstufe ersetzt.

Wenn Sie Interesse haben, so erstellen wir Ihnen gerne ein unverbindliches und selbstverständlich kostenloses Angebot. Fragen nach weiteren Informationen richten Sie bitte per Telefon, per E-Mail oder über unser Kontaktformular direkt an uns.

Bei Interesse, Fragen oder zur Erstellung eines unverbindlichen, kostenlosen Angebots, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder rufen uns an.

Zentrale Tel.: 089 – 94 30 10 63 | E-Mail: info@deutscher-entruempelungsdienst.de

Wir erstellen Ihnen gerne ein kostenloses, faires und unverbindliches Angebot.